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UV - ultraviolettes Licht

Elektromagnetische Strahlung bezeichnet man als ultraviolett, wenn die Wellenlänge bei 100 - 400 nm (nano meter), die Frequenz über 750 THz (Tera Hertz) oder die Energie eines einzelnen Lichtquants über etwa 3,1 eV (Elektronen-Volt) liegt. Ultraviolettes Licht ist unsichtbar.

Durch Fluoreszenz kann ultraviolette Strahlung indirekt sichtbar gemacht werden.

Aufgrund der hohen Energie eines einzelnen ultravioletten Lichtquants ist es möglich, mit ihr Elektronen aus Atomen oder Molekülen zu lösen, diese zu ionisieren. Genauso wie radioaktive Strahlung und Röntgenstrahlung betrachtet man daher ultraviolettes Licht als ionisierende Strahlung. Obwohl sie die ionisierende Strahlung mit der geringsten Energie pro Lichtquant ist, ist sie aus genau diesem Grund für den Menschen gefährlich; so ist unter anderem verantwortungsvoller Umgang mit Sonnenlicht (Sonnenschutz) angebracht, da Sonnenlicht ultraviolettes Licht enthält.

Der UV-Anteil von Sonnenlicht teilt sich wie folgt auf:

Strahlenart

Wellenlänge

biologische Wirkung

UV-A

320-400

Langwellige Ultraviolett-Strahlung - für den Menschen unsichtbar
sofortige, kurze Bräunung, Hautalterung und Faltenbildung, Hautkrebs

UV-B

280-320

Mittelwellige Ultraviolett-Strahlung - für den Menschen unsichtbar
langfristige Bräunung; Bildung einer Schutzschicht auf der Haut; Sonnenbrand/Hautkrebs bei zu langer Einwirkung;

UV-C

200-280

Kurzwellige Ultraviolett-Strahlung - für den Menschen unsichtbar
zu kurzwellig, gelangt nicht bis zur Erdoberfläche;


Im Bild einige Mineralien unter UV Licht


Bild: Alexander Schorn


Einordnung